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Arbeits- und Schutzbekleidung wo liegt der Unterschied ?

Administrator

Arbeitskleidung. 

Jeden Tag in die gleiche Kluft steigen und den Joballtag antreten. Eine vorgeschriebene Arbeitskleidung schränkt die eigene Modeentfaltung ein, dient allerdings in vielen Berufen der Sicherheit des Trägers – eine Hass-Liebe? Was macht Arbeitskleidung
aus, wie viel zahlt der Chef und welche Kosten trägt der Arbeitnehmer? Wie zeigen,
welche finanziellen Möglichkeiten es gibt und warum Arbeitskleidung so wichtig ist.

Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung
Wo liegt der Unterschied?


Der verallgemeinernde Begriff „Arbeitskleidung“ ist recht breit gefasst und nicht einheitlich
festgelegt. Von Bürokleidung bis Blaumann wird hier alle Kleidung, die am Arbeitsplatz
getragen wird, zusammengefasst. Allerdings ist eine Unterscheidung zwischen den
einzelnen Kleidungsstücken besonders wichtig, wenn es darum geht zu verstehen,
wann die Arbeitskleidung von Arbeitgeber gestellt wird und wann sie überhaupt vom
Arbeitnehmer getragen werden muss.

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Die eindeutigste Variante ist die Schutzkleidung.
Ohne sie darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten häufig gar nicht antreten, denn sie dient – wie der Name bereits vermuten lässt – in erster Linie dem Schutz des Arbeiters und stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Unfallversicherungen für eventuelle Schäden aufkommen. Zur Schutzkleidung gehören nicht nur Bundhosen, Blaumänner oder stabile Arbeitsjacken, sondern oft auch andere „Accessoires“, wie beispielsweise Schutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen und Atemmasken. Sie findet
Anwendung in Berufsfeldern des Handwerks, der Logistik oder der Industrie und wird dort auch zumeist einfach als „Arbeitskleidung“ bezeichnet. Die zweite Klassifizierung, die Berufskleidung, umfasst Kleidungsnormen in bestimmten Berufsgruppen. Beispielsweise darf ein Polizist nicht ohne Uniform Streife fahren und Ärzte sind verpflichtet, weiße Kleidungsstücke zu tragen. Solche Kleiderregeln sind nicht im Gesetzt verankert, werden allerdings häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen
bindend festgelegt und müssen vom Arbeitnehmer befolgt werden. Mit diesen Einigungen wird ein einheitliches Erscheinungsbild festgeschrieben, durch dessen Einhalten die Mitarbeiter ihr Unternehmen oder ihre Position nach außen repräsentieren. Bei der Weigerung, diesem Erscheinungsbild zu entsprechen – und hier handelt es sich nicht nur um Kleidung, sondern auch um Make-Up, Fingernägel oder Haarfrisuren – kann eine Abmahnung und Kündigung eintreten. Änderungswünsche der Mitarbeiter können durch einen Betriebsrat an die Chefetage getragen werden, denn dieser verfügt laut Mitbestimmungsund Initiativrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) über einen Einfluss auf solche betrieblichen oder branchentypischen Festlegungen.

Medizinische Berufskleidung und Kleidungsstücke, die in der Gastronomie Anwendung finden, verdeutlichen die Wichtigkeit von einheitlich festgelegter und genormter Arbeitskleidung. In beiden Bereichen kommt es sehr stark auf die einwandfreie Hygiene an. Medizinische Kleidung muss immer keimfrei bleiben, um die Gefahr der Infektionskontamination oder Ansteckung zu verhindern. Diese Kleidungsstücke müssen täglich gewechselt werden und ohne schnelle
Abnutzung gereinigt werden können. Ähnlich wie bei der beschriebenen Schutzkleidung, gibt es bei medizinischer Berufskleidung wichtige Zusatzteile
wie Nasen- und Mundschutz, Schutzkittel, Kopfhauben, Füßlinge sowie Handschuhe, die die Sicherheit von den Arbeitnehmern und Patienten garantieren sollen. Gastronomiekleidung für Küche, Service und Logistik verfügt neben der Komponente der Unternehmensrepräsentation auch über wichtige Schutzmechanismen. Die Schürzen, Vorbinder und Kochbekleidungsstücke schützen vor unschönen Flecken, heißen Flüssigkeiten sowie scharfen Klingen und Kanten.